AGBs zu unserem Tenniscamp


§1 Die Anmeldenden beauftragen den Verein, das oben genannte Kind/die oben genannten Kinder während des Sommercamps 2022 durch geeignetes Personal zu betreuen.  Das Betreuungspersonal wird durch unser Vereinsmitglied Ralf Holverscheid (Diplomsportlehrer, Trainerlizenz C) geleitet. Des Weiteren werden Birgit Holverscheid, Leopold Holverscheid und Selina Keßler eingesetzt.

 

§2 Der Betreuungsort ist das Gelände des TCK, wobei gegebenenfalls das umliegende Sportgelände auch genutzt wird. Die Anmeldende trägt dafür Sorge und ist dafür verantwortlich, dass das Kind pünktlich am Veranstaltungsort erscheint und auch pünktlich wieder abgeholt wird. Die Betreuung beginnt täglich um 8 Uhr und endet um 16 Uhr.

 

§3 Die Betreuung besteht hauptsächlich aus sportlichen Betätigungen, aus gemeinsamen Spielen und geselligem Beisammensein. Die Kinder bekommen ein Mittagessen und ausreichend Getränke (Wasser, Säfte etc.). Sofern Allergien oder Unverträglichkeiten bestehen, sind diese dem Campleiter mitzuteilen.

 

§4 Ausschließlich für die Zeit der jeweils vereinbarten Betreuung des Kindes übertragen die Eltern ihre Aufsichtspflicht auf das Personal des Vereins. Die tägliche Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals beginnt mit der Übernahme der Kinder und endet bei Abholung. Auf dem Weg von und zum Vereinsgelände sind ausschließlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich   

 

§5 Das Sommercamp  wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 bis 15.08.2022 verbindlich angemeldeten Kindern durchgeführt. Soweit das Wetter es zulässt, findet das tägliche Programm im Außenbereich der Clubanlage statt. Bitte geben Sie Ihren Kindern gegebenenfalls Sonnenschutzmittel mit.

Die jeweils aktuelle tatsächliche und rechtliche Coronalage stellt nach Auffassung des Vereins einen Fall der höheren Gewalt dar, insbesondere wenn eine behördliche oder gesetzliche Anordnung zur Absage der Veranstaltung führt.

 

§6 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform und muss dem Vertragspartner umgehend zugehen.  Stornierungen sind kostenfrei bis 31.7.2022 möglich.

Der Verein ist zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungsvertrages berechtigt, wenn

  1. das zu betreuende Kind den Anweisungen der Betreuungskräfte zuwider handelt und der Auftraggeber von der für die Betreuung verantwortlichen Person unterrichtet wurde, dass die Betreuung unter diesen Umständen nicht stattfinden oder nicht fortgeführt werden kann,
  2. das zu betreuende Kind erkrankt,
  3. das zu betreuende Kind ansteckende Krankheitserreger oder Läuse hat.

 §7 Der Auftraggeber bestätigt, für das zu betreuende Kind im Rahmen des Sommercamps eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Kranken- und eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben, deren Gültigkeit den Betreuungszeitraum umfasst. Seitens des Vereines besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Auftraggebers.

 

§8 Eine Haftung für Sachschäden an mitgebrachten Gegenständen der Kinder, insbesondere an mitgebrachtem Spielzeug, wird ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.